Ihr Reha Antrag

Ihr Reha Antrag für den Erhalt Ihrer Gesundheit

Sie haben den Wunsch, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen oder Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation? Dann stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger, um sich wieder voll und ganz Ihrem Alltag, Ihrer Familie, Ihrem Beruf und Ihren Freizeitbeschäftigungen widmen zu können.

 

  • Reha nach einem Krankenhausaufenthalt – Anschlussheilbehandlung (AHB)

Um die Anmeldung bzw. um die Weiterleitung der Unterlagen an die zuständige Rehabilitationseinrichtung kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Durch die Direktanmeldung im Reha-Zentrum Hess durch das Krankenhaus kann eine umgehende Terminvereinbarung erzielt werden. Sie erhalten somit ihren Starttermin für Ihre ambulante Rehabilitation in unserem Haus schon im Krankenhaus.

 

  • Reha aufgrund von chronischer oder akuter Beschwerden

Auch wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich war, reichen einzelne Therapiemaßnahmen auf Rezept oftmals nicht aus, die akuten oder chronischen Beschwerden in den Griff zu bekommen. Mit der Hilfe Ihres Hausarztes oder Facharztes können Sie den Antrag auf Rehabilitation stellen. Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin begründet im medizinischen Befundbogen zum Reha-Antrag, warum eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist.

Download Reha-Anträge

  • Ambulante Rehabilitation

Wenn Sie noch im Erwerbsleben stehen und Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) entrichten bzw. entrichtet haben, ist normalerweise die DRV Kostenträger ihrer Rehabilitation und folgende Formulare sind für die Antragsstellung wichtig:

von Ihnen als Patient*in auszufüllen

vom behandelnden Arzt*Ärztin auszufüllen

Beantragen Sie Ihre Rehabilitation auch online 

Sind Sie bereits berentet? So ist die Krankenkasse Kostenträger. In diesem Fall füllen Arzt oder Ärztin das Muster 61 für Ihre Krankenkasse aus.

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  • Kinder- und Jugendrehabilitation

von Ihnen als Patient*in auszufüllen

vom behandelnden Arzt*Ärztin auszufüllen

Die wichtigsten Fragen zum Reha-Antrag

Bei einem abgelehnten Reha-Antrag können Sie Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation, wenn diese medizinisch notwendig ist. Damit Ihr Antrag bewilligt wird, sollte also in den Unterlagen betont werden, dass ein Reha-Antrag die medizinisch sinnvollste Methode ist, Ihre Krankheit zu heilen und Ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit langfristig zu erhalten. Deshalb sollten Sie in Absprache mit Ihrem Haus- oder Facharzt den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen und sich einen ausführlichen Befundbericht ausstellen lassen, am besten mit medizinischen Unterlagen, die dies bescheinigen.

Sie können zusammen mit Ihrem Antrag eine Wunschklinik angeben. Denn laut Wunsch- und Wahlrecht können Sie mitbestimmen, in welcher Reha-Einrichtung Ihre Rehabilitationsmaßnahme stattfinden soll.

Wunsch- und Wahlrecht in der Rehabilitation

Wir möchten Sie über eine wichtige Neuerung im Bereich der Zugangswege für die Rehabilitation von Patientinnen und Patienten informieren.  Ab dem 01.07.2023 führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein neues Verfahren für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten an Reha-Kliniken ein. Dieses Verfahren nennt sich qualitätsorientierte Zuweisung und es wird einen neuen Antrag der Deutschen Rentenversicherung geben.

Das Wunsch- und Wahlrecht von Patientinnen und Patienten in Bezug auf die Wahl Ihrer Wunscheinrichtung wird in diesem neuen Verfahren höher gewichtet.Daher können Sie nun selbst entscheiden, wo Sie Ihre Rehabilitation absolvieren werden (sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen). Um das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten entsprechend zu berücksichtigen, wird es eine Anlage zum Antrag geben die es möglich macht über die Auswahl der Rehabilitationsklinik unter der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse (persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse) auszuwählen.

Wir möchten Sie hierfür sensibilisieren und Ihnen zeigen, dass unsere Einrichtung durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nachweislich eine nachhaltige, sehr gute Qualität bietet und wir bereits auch zahlreiche Patientinnen und Patienten erfolgreich behandelt haben. Stellen Sie selbst sicher, dass Sie eine wohnortnahe Rehabilitation erlangen.